Rehasport

Allgemeine Informationen zum Reha-Sport
Rehabilitationssport als gesetzlicher Anspruch für Jedermann!
Über den Antrag auf Kostenübernahme (Formular 56) hat jeder, der eine gesundheitliche Einschränkung hat, gesetzlichen Anspruch auf Rehabilitationssport gemäß § 44 SGB IX. Das bedeutet, dass die Kostenträger (Krankenkassen) bei entsprechenden Diagnosen verpflichtet sind, den Patienten eine Verordnung zu genehmigen. Bei Herz-Kreislauferkrankungen kann der Patient an maximal 90 Übungseinheiten in zwei Jahren teilnehmen. Das Besondere am sogenannten Koronarsport ist, die für uns als Verein verpflichtende Anwesenheit eines Arztes während der gesamten Übungssunde. Bei allen anderen Beschwerdebildern werden gesetzlich i.d.R. 50 Übungseinheiten in eineinhalb Jahren verordnet.
Die gesetzlichen Rahmenbedingungen.
Rehasportgruppe
Krebsnachsorge / Orthopädie
Krebsnachsorge
Dienstag von 09.00 - 10.00 Uhr
Orthopädie
auch für Post-/Long Covid Patienten
Dienstag vom 10.00 - 11.00 Uhr
Dienstag vom 11.00 - 12.00 Uhr
Stadtteilzentrum Klarenthal, Geschwister-Scholl-Straße 10
Orthopädie
auch für Post-/Long Covid Patienten
Freitag von 16.00 - 17.00 Uhr
Hess. Hochschule für öffentliches Management und Sicherheit, Schönbergstr. 100 (früher Polizeiakademie Hessen)
