Aktuelle Mitteilungen des Vorstandes

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Hochschulleitung hat die aktuelle Pandemie- sowie die Sach- und Rechtslage bewertet. Aufgrund der aktuellen Coronalage und basierend auf der Coronavirus-Basisschutzmaßnahmenverordnung – CoBaSchuV des Landes Hessen ergeht für die Nutzung der Sportstätten der HöMS für Vereine und externe Gruppen folgende Regelung.

Für das Betreten der Liegenschaft der HöMS und somit auch für die Nutzung der Sportstätten entfällt mit Wirkung zum 03.04.2022 die 3G-Regelung. Das Hausrecht der HöMS sieht weiterhin vor, dass in den Gebäuden ein medizinischer Mund-Nasen-Schutz (MNS) oder eine FFP2-Maske zu tragen ist. Dies gilt auch auf den Zugangswegen zu den einzelnen Indoor-Sportstätten und den dortigen sanitären Einrichtungen.
Während der sportlichen Betätigung auf der zugewiesenen Trainingsfläche kann auf das Tragen eines MNS bzw. FFP2-Maske verzichtet werden.
Wir weisen darauf hin, dass die Umkleidekabinen ausschließlich den Schwimmgruppen/Schwimmvereinen zur Verfügung stehen. Trainierende, die nicht das Schwimmbad nutzen (SV-Räume, Sporthalle) werden gebeten, auf das Umziehen vor Ort zu verzichten und bereits in Sportbekleidung zum Training zu erscheinen.
Eine Überlastung der räumlich beengten Umkleidekabinen und Duschen im Hinblick auf Abstands- und Hygieneregeln ist unbedingt zu vermeiden.

Wir empfehlen auch weiterhin tagesaktuelle Selbsttestungen und eine Anwesenheitsliste zu führen.

i.A.
Matthias Wartusch

Polizeiakademie

Da in den letzten zwei Jahren die Anzahl der Studenten an der Hochschule für Polizei und Verwaltung (HfPV) stark angestiegen ist, mussten auch die Unterrichtszeiten erweitert werden. Eine Unterrichtsstunde dauert 45 Minuten. Dadurch endet die letzte Stunde um 17.15 Uhr. Diese letzte Stunde wird von der HfPV nur selten genutzt und führte daher in der Vergangenheit nur gelegentlich zu Überschneidungen mit Vereinen die ab 17.00 Uhr Trainingszeiten an den Sportstätten haben. Sollte es in Zukunft zu so einer Überschneidung kommen, werden die Vereine gebeten, den Unterricht nicht zu stören und diese 15 Minuten zu warten.
Die Alternative wäre eine generell spätere Trainingszeit.

Wir bitten um Verständnis und Beachtung.

Coronavirus

Rechtliche Fragen (FAQs)

Die Verunsicherung im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie ist groß: Täglich erreichen uns neue Schreckensmeldungen, neue Einschätzungen, neue Einschränkungen. Auch der Sport ist in einer Art und Weise betroffen, die wir bis vor wenigen Wochen für nicht vorstellbar gehalten hätten. Daraus ergeben sich Fragen, mit denen viele Vereinsverantwortliche konfrontiert und nicht selten überfordert sind. Schließlich gibt es wenig Erfahrungswerte, auf die man zurückgreifen kann. Der Landessportbund Hessen hat die wichtigsten dieser Fragen zusammengetragen. Dr. Frank Weller, Vizepräsident Vereinsmanagement und Rechtsanwalt, gibt Antworten.

Haben Vereinsmitglieder aufgrund der aktuellen Lage Anspruch auf Erstattung gezahlter Mitgliedsbeiträge oder auf Reduzierung des Beitrages für den Zeitraum, in dem kein Angebot stattfinden kann? Können Mitglieder ihre Mitgliedschaft mit einem Sonderkündigungsrecht beenden?

Mitglieder haben in diesem Zusammenhang keinen Anspruch auf Erstattung des Beitrages. Ebenso entsteht aus dieser Situation auch kein Sonderkündigungsrecht. In der Regel ist der Mitgliedsbeitrag nicht an konkrete Sportnutzungen gebunden, sondern ist, wie der Name schon sagt ein „Beitrag für die Mitgliedschaft“. Als Mitglied ist man kein Kunde, sondern Teil des Vereins. Die Kosten des Vereins laufen ja weiter und man hat als Mitglied eine Verantwortung gegenüber dem Verein. Der Beitrag stellt nach den vereinsrechtlichen Grundsätzen kein Entgelt dar, sondern dient dem Verein dazu, seinen Zweck zu verwirklichen. Mit den Kosten für ein Flug- oder Konzertticket lässt sich der Mitgliedsbeitrag daher nicht vergleichen.

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